nachhaltig investieren, ethisch anlegen

 

 

Mit den anzulegenden Vermögen sollen für Sie als Mandanten Mehrwerte generiert werden und ein Unterschied beim Investieren gemacht werden. Ein Faktor in der Beratung ist daher die Auswahl ethischer, nachhaltiger renditeorientierter Anlagen.

 

Nachhaltige Investments können sich an unterschiedlichen Kriterien orientieren. Die Möglichkeiten reichen vom reinen Ausschließen bestimmter Anlagen bis hin zu dem Wunsch, gezielt in einzelne Bereiche investieren zu wollen (impact investing). 

Ansätze für nachhaltige Investitionen:

Systematischer Ausschluss bestimmter Investments, wenn diese gegen spezifische Kriterien verstoßen z.B. Glücksspiel, Kinderarbeit...

Ausschluss:

Best in Class:

Evaluierung von Unternehmen im Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften. Basierend darauf werden die besten Unternehmen innerhalb einer Branche, Kategorie oder Klasse ausgewählt.

Impact Investment:

Investitionen mit dem Ziel, Einfluss auf soziale und ökologische Belange zu nehmen und auch monetären Erfolg zu generieren.

Im Folgenden ist eine Übersicht unterschiedlicher nachhaltiger Investmentmöglichkeiten dargestellt:

 

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt Jaeger Financial Consulting zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Anlagen und Risiken spezialisiert haben.

Auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken wird eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen und angestrebt.

 

Die Vergütung für die Beratung zu den Anlagen wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ETFs und Fonds beeinflusst. Für die Erstellung des Portfolios bzw. der Vermögensverwaltungsstrategie werden die verschiedenen Ansätze nachhaltiger Investments berücksichtigt und darauf aufbauend Investments getätigt.

 

 

 

 

 

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung:

 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten (gemäß EU-Transparenzverordnung (TVO)

 

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmens­führung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

•    Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
•    Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. 
•    Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen. 
 

 

1. Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. 
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. 
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Mandant im Vorfeld einer möglichen Beratung ansprechen.
Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt Jaeger Financial Consulting, Matthias Jaeger u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

 

 

2. Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

 

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
-    Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
-    Die Achtung der Menschenrechte
-    Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

 

Wir nutzen – sofern verfügbar – die Beurteilung von Ratingagenturen, um eine eigene Einstufungs- und Auswahlmethode hinsichtlich der Informationen der jeweiligen Produktanbieter in Bezug auf die aufgeführten Indikatoren vorzunehmen.
 

 

3. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Beratung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

 

4. Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die Angebote am Markt auch diesbezüglich beobachtet werden. Bei der Produktauswahl wird geprüft, ob Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken aus Sicht von Jaeger Financial Consulting in angemessener Art und Weise berücksichtigen. Berücksichtigt der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken nach Einschätzung von Jaeger Financial Consulting nicht in angemessener Art und Weise, wird keine Empfehlung ausgesprochen. Es erfolgt ein Hinweis, wenn es dadurch zu einer Einschränkung der Auswahl bei den Finanzprodukten kommt. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.

 

Aktuell ist es nicht möglich eine Einschätzung dazu abzugeben, welchen Marktanteil die von Jaeger Financial Consulting, Matthias Jaeger, untersuchten und ggf. nicht berücksichtigten Finanzanlagenprodukte haben. Es gibt hierzu keine Statistiken oder Jaeger Financial Consulting, Matthias Jaeger hat keinen Zugang zu Statistiken, aus denen auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Finanzanlagenprodukte abgeleitet werden könnten.

 

Übernommen von "Empfehlungen der Verbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und VOTUM zur praktischen Umsetzung der Pflichten nach der EU-Transparenzverordnung (TVO) ab dem 10. März 2021 unter Einbeziehung der Gesetzesänderung zum 01. Januar 2023"
 

Nachhaltige
Investmentansätze

(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1, 1. und 2.  GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).

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