Es gibt viele Immobilienfinanzierer.
…aber nur einen wirklich unabhängigen Berater für Immobilienfinanzierungen(1) wie mich, der Sie genau dort abholt und berät, wo Sie gerade stehen.
Als „Honorar-Immobiliardarlehensberater“ (Juristendeutsch für: Beratung ohne Provision) berate ich Sie 100 % unabhängig. Als Immobilienbesitzer weiß ich aus eigener Erfahrung, worauf es bei der Finanzierung der Traumimmobilie wirklich ankommt.
Sie sind noch auf der Suche nach Ihrem neuen Zuhause (oder Anlageobjekt), möchten aber ganz gerne jetzt schon wissen, was Sie sich realistischerweise leisten können (oder wollen)?
Sie haben bereits eine Immobilie gefunden? Glückwunsch! Jetzt brauchen Sie nur noch eine Finanzierung. Sie schätzen eine objektive und absolut unabhängige Beratung. Sie haben keine Lust, irgendwelche Zusatzprodukte angedreht zu bekommen. Sie wollen sicher sein, dass Sie wirklich in Ihrem Sinne beraten werden.
Ich habe selbst bereits mehrere Immobilien gekauft und weiß darum aus eigener Erfahrung, worauf es bei Finanzierungen ankommt. Als Berater mit meiner eigenen Zulassung berate ausschließlich im Sinne von Mandanten: garantiert unabhängig und ohne externe Vorgaben.
Im Zentrum meiner Beratung steht Ihre ganz persönliche Situation. Ziel ist es, eine Finanzierung so zu gestalten, mit der Sie auch in Zukunft noch entspannt schlafen können.
Stichwort „Entspannung“: Die konkrete, praktische Umsetzung Ihrer Finanzierungsstrategie übernehme ich für Sie, bis Sie die Verträge zur Unterschrift vorliegen haben.
Weil ich Immobilienkäufer verstehe, kann ich Sie optimal beraten.
** Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen oder die Bitte um einen Rückruf zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
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Quellverweis: www.e-recht24.de
(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1, 1. und 2. GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).
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